Wie läuft die Gewebespende und -transplantation ab?

Anders als bei der Organtransplantation werden die Gewebe nicht unmittelbar nach der Entnahme übertragen. In Gewebebanken, die über die erforderlichen Genehmigungen nach dem Gewebegesetz verfügen, werden Gewebe vorbereitet und umfassend untersucht, damit keine Krankheiten vom Spender auf den Empfänger übertragen werden und der Empfänger ein qualitativ hochwertiges Transplantat erhält.
Danach werden die Gewebe aufbewahrt und bei Bedarf an die transplantierenden Einrichtungen verschickt.

Spendermeldung

Bewährt hat sich die Meldung potentieller Gewebespender des Krankenhauses über einen datenschutzkonformen Weg. Alternativ können die behandelnden Ärzte aktiv die postmortale Spendereignung prüfen (Kontraindikationsprüfung) und die Zustimmung zur Gewebespende abklären.
Bei Fragen bzw. Problemen sind die Mitarbeiter der Gewebebank Berlin-Brandenburg 24 Stunden täglich erreichbar.

Kontraindikationsprüfung

Die Prüfung der Eignung eines verstorbenen Patienten wird durch einen Arzt der Gewebebank vorgenommen. Sollte die primäre Prüfung der übermittelten Diagnosen eine Spendeeignung nicht ausschließen, so erfolgt ein telefonischer Kontakt mit der Station für ein Gespräch mit den behandelnden Ärzten (Auskunftspflicht des Krankenhauses gemäß § 7 Transplantationsgesetz). Dabei werden potentielle Kontraindikationen abgefragt und um Zustimmung gebeten, mit den Verwandten des Verstorbenen hinsichtlich des Einwilligungsgesprächs Kontakt aufzunehmen.

Einwilligung in die Gewebespende

Das Gespräch mit den Angehörigen erfolgt, soweit nicht bereits durch den behandelnden Arzt geführt, telefonisch durch ärztliche Mitarbeiter der Gewebebank. Das Gesprächsergebnis wird dokumentiert. Sollte der behandelnde Arzt das Gespräch mit den Angehörigen führen, so wird das Gesprächsergebnis telefonisch oder per Fax an die Gewebebank Berlin-Brandenburg übermittelt.

Erweiterte Kontraindikationsprüfung

Vor der Gewebeentnahme ist in der Regel eine erweiterte Kontraindikationsprüfung mittels Akteneinsicht auf der Station notwendig. Dabei müssen die bestehenden Krankheiten durch repräsentative Kopien aus der Krankenakte dokumentiert werden. Dies ist notwendig, da die Gewebebank Berlin-Brandenburg die volle Verantwortung für die Freigabe des Gewebes zur Transplantation trägt und eine Überprüfung der Spenderunterlagen durch den zuständigen Arzt erfolgen muss.

Entnahme

Im Fall einer Zustimmung zur Gewebespende erfolgt die Entnahme im Institut für Pathologie des jeweiligen Hauses in Abstimmung mit den beauftragten Sektionsassistenten. Der Sektionsassistent und die Station werden informiert, bei welchem Verstorbenen eine Entnahme erfolgt ist. Der Entnahmebereich wird nach geltenden Standardanweisungen (Standard Operating Procedure / SOP) sorgfältig rekonstruiert und verschlossen. Der Leichnam wird in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben.

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Ablauf Gewebespende - hier klicken, um die Grafik als PDF zu öffnen